Als Unternehmeranwältin berate und vertrete ich Unternehmer/innen in allen rechtlichen Belangen. Das beginnt bei der Gründung mit der Wahl der passenden Rechtsform, geht über die Beratung bei der Vertragsgestaltung und reicht weiter bei Fragen zum Marketing, Verkauf, AGB/ VOB, Datenschutz, Widerruf und Forderungsmanagement.
Als Unternehmeranwältin weiß ich, dass Zeit das kostbarste Gut ist, sodass ich schnelle und unkomplizierte Lösungen für meine Mandanten finde.
Als Unternehmeranwältin habe ich -neben dem Vertragsrecht- meinen Schwerpunkt im Baurecht. Hier berate ich meine Mandanten umfassend zu allen rechtlichen Aspekten rund um Bauvorhaben. Dabei geht es sowohl um die Planung und Errichtung von Gebäuden als auch um die Abwicklung von Bauverträgen und etwaige Streitigkeiten.
Ich stehe meinen Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und der Abwehr von Ansprüchen Dritter zur Seite.
Unabhängig von der Branche stehe ich als Unternehmeranwältin als kompetente und vertrauensvolle Partnerin zur Seite. Mit meiner umfassenden Erfahrung im Unternehmens-, Vertrags- und Baurecht und meiner Leidenschaft für die Beratung von Unternehmen bin ich die ideale Ansprechpartnerin und stehe bei allen rechtlichen Fragen zur Verfügung.
Bei Fragen zum Vertragsrechts unterstütze ich meine Mandanten bei der Gestaltung von Verträgen und bei allen damit verbundenen rechtlichen Fragen. Hierzu zählt auch die Ausgestaltung von passenden AGB, inklusive Beratung zur richtigen Einbeziehung. Denn die besten AGB nützen nichts, wenn sie nicht wirksam einbezogen werden
Als verlässliche Partnerin stehe ich all meinen Mandanten auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen zur Verfügung.
Als externe Datenschutzbeauftragte berate ich Unternehmen außerdem auch zu allen Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit. Ich stehe bei der Umsetzung der DSGVO und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften zur Seite und helfe Unternehmen dabei, die datenschutzrechtlichen Anforderungen im Unternehmen einfach und effektiv umzusetzen.
Kennst Du das: Die Abnahme des Bauprojekts ist erfolgt, der Kunde zahlt aber die Schlussrechnung nicht?
Der Kunde verweigert die Abnahme, zahlt aber Deine Schlussrechnung: Hast Du Dich auch schon mal gefragt ob die Zahlung der Schlussrechnung gleichzeitig als Abnahme Deiner Leistung zu werten ist?
Der Kunde hat Dir den Widerruf erklärt und Du weißt nicht, wie Du damit umgehen sollst?
Dein Mitarbeiter verlangt von Dir eine "Auskunft" über seine gespeicherten Daten und Du hast eigentlich anderes zu tun als Dich mit dieser bürokratischen Mehrarbeit auseinanderzusetzen?
Anna Rehfeldt, LL.M.
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